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   VerfGH Saarland, 17.06.2022 - Lv 20/21   

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VerfGH Saarland, 17.06.2022 - Lv 20/21 (https://dejure.org/2022,16484)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 17.06.2022 - Lv 20/21 (https://dejure.org/2022,16484)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 17. Juni 2022 - Lv 20/21 (https://dejure.org/2022,16484)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus VerfGH Saarland, 17.06.2022 - Lv 20/21
    Dabei geht das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich davon aus, dass Gerichte das von ihnen entgegengenommene Parteivorbringen zur Kenntnis genommen und Erwägung gezogen haben, ohne dass sie dies dazu verpflichten würde, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (st.Rspr. vgl. BVerfG Beschl. v. 2.12.1969 - 2 BvR 320/69 - BVerfGE 27, 248-253; Beschl. v. 1.2.1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182-191; Beschl. v. 19.6.2013 - 1 BvR 667/13 - juris).

    Ausnahmsweise kann ein solcher Umstand auch darin liegen, dass das Gericht auf unterbreitetes Vorbringen nicht eingegangen ist, vorausgesetzt dieses ist für das Verfahren von zentraler Bedeutung und nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts nicht unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert (vgl. BVerfG, Beschl.v. 19.6.2013 - 1 BvR 667/13 - juris; Beschl. v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133-148; Beschl. v. 1.2.1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 182-191).

  • BVerfG, 19.06.2013 - 1 BvR 667/13

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von

    Auszug aus VerfGH Saarland, 17.06.2022 - Lv 20/21
    Dabei geht das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich davon aus, dass Gerichte das von ihnen entgegengenommene Parteivorbringen zur Kenntnis genommen und Erwägung gezogen haben, ohne dass sie dies dazu verpflichten würde, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (st.Rspr. vgl. BVerfG Beschl. v. 2.12.1969 - 2 BvR 320/69 - BVerfGE 27, 248-253; Beschl. v. 1.2.1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182-191; Beschl. v. 19.6.2013 - 1 BvR 667/13 - juris).

    Ausnahmsweise kann ein solcher Umstand auch darin liegen, dass das Gericht auf unterbreitetes Vorbringen nicht eingegangen ist, vorausgesetzt dieses ist für das Verfahren von zentraler Bedeutung und nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts nicht unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert (vgl. BVerfG, Beschl.v. 19.6.2013 - 1 BvR 667/13 - juris; Beschl. v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133-148; Beschl. v. 1.2.1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 182-191).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VerfGH Saarland, 17.06.2022 - Lv 20/21
    Abgesehen davon, dass das Recht auf effektive gerichtliche Kontrolle und Korrektur von richterlichen Entscheidungen nicht dem insoweit vom Beschwerdeführer angeführten Schutzbereich von Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 110 SVerf, sondern im gegebenen Zusammenhang der richterlichen Kontrolle von gerichtlichen Entscheidungen allenfalls dem von Art. 60 Abs. 1 SVerf verbürgten allgemeinen Justizgewährungsanspruch unterfallen würde (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.4.2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395-418), ist auch dessen Schutzbereich nicht betroffen.
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus VerfGH Saarland, 17.06.2022 - Lv 20/21
    Das ist sie erst dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer offensichtlich einschlägigen Norm in nicht mehr verständlicher Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewandt worden ist (st. Rspr. vgl. SVerfGH, Beschl. v. 14.09.2015 - Lv 5/15 und v. 19.4.2016 - Lv 12/14; BVerfG, Beschl. v. 26.5.1993 - 1 BvR 208/93 - BVerfGE 89, 1-14; Beschl. v. 24.9.2014 - 2 BvR 2782/10 - juris).
  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

    Auszug aus VerfGH Saarland, 17.06.2022 - Lv 20/21
    Allerdings ist die Annahme verfassungsrechtlich geboten und entspricht es der herrschenden Rechtsprechung, dass die Ablehnung aller an einer Entscheidung beteiligten Richter zulässig sein kann, wenn die geltend gemachten Befangenheitsgründe aus der Spruchtätigkeit selbst hergeleitet werden und sich folglich notwendig gegen den gesamten Spruchkörper richten (müssen) (vgl. BVerfG, Beschl.v. 5.5.2021 - 1 BvR 526/19 - juris; BVerwG, Urt. v. 5.12.1975 - m VI C 129.74 - BVerwGE 50, 36-39; Beschl. v. 8.3.2006 - 3 B 182/05 - juris; BFH, Beschl. v. 16.4.1993 - I B 155/92 - juris; BGH, Beschl. v. 12.10.2011 - V ZR 8/10 - juris; vgl. auch Vollkommer in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 44, Rdn. 2).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 17.06.2022 - Lv 20/21
    Ausnahmsweise kann ein solcher Umstand auch darin liegen, dass das Gericht auf unterbreitetes Vorbringen nicht eingegangen ist, vorausgesetzt dieses ist für das Verfahren von zentraler Bedeutung und nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts nicht unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert (vgl. BVerfG, Beschl.v. 19.6.2013 - 1 BvR 667/13 - juris; Beschl. v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133-148; Beschl. v. 1.2.1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 182-191).
  • BVerfG, 24.09.2014 - 2 BvR 2782/10

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt Ausschöpfung sämtlicher

    Auszug aus VerfGH Saarland, 17.06.2022 - Lv 20/21
    Das ist sie erst dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer offensichtlich einschlägigen Norm in nicht mehr verständlicher Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewandt worden ist (st. Rspr. vgl. SVerfGH, Beschl. v. 14.09.2015 - Lv 5/15 und v. 19.4.2016 - Lv 12/14; BVerfG, Beschl. v. 26.5.1993 - 1 BvR 208/93 - BVerfGE 89, 1-14; Beschl. v. 24.9.2014 - 2 BvR 2782/10 - juris).
  • BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 526/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Befangenheitsantrags wegen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 17.06.2022 - Lv 20/21
    Allerdings ist die Annahme verfassungsrechtlich geboten und entspricht es der herrschenden Rechtsprechung, dass die Ablehnung aller an einer Entscheidung beteiligten Richter zulässig sein kann, wenn die geltend gemachten Befangenheitsgründe aus der Spruchtätigkeit selbst hergeleitet werden und sich folglich notwendig gegen den gesamten Spruchkörper richten (müssen) (vgl. BVerfG, Beschl.v. 5.5.2021 - 1 BvR 526/19 - juris; BVerwG, Urt. v. 5.12.1975 - m VI C 129.74 - BVerwGE 50, 36-39; Beschl. v. 8.3.2006 - 3 B 182/05 - juris; BFH, Beschl. v. 16.4.1993 - I B 155/92 - juris; BGH, Beschl. v. 12.10.2011 - V ZR 8/10 - juris; vgl. auch Vollkommer in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 44, Rdn. 2).
  • BVerfG, 12.09.2007 - 2 BvR 2335/06

    Befangenheit eines Richters bei Vorbefassung

    Auszug aus VerfGH Saarland, 17.06.2022 - Lv 20/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt - unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten - auch dann keine Besorgnis der Befangenheit eines abgelehnten Richters aus der Mitwirkung an einer Entscheidung, wenn diese auf einem Verfahrensfehler, einem tatsächlichen Irrtum oder einer unrichtigen oder gar unhaltbaren Rechtsansicht beruht, da ein verständiger Verfahrensbeteiligter davon ausgehen könne und müsse, dass der Richter sich dadurch nicht für künftige Entscheidungen festgelegt habe (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.9.2007 - 2 BvR 2335/06 - juris).
  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus VerfGH Saarland, 17.06.2022 - Lv 20/21
    Allerdings ist die Annahme verfassungsrechtlich geboten und entspricht es der herrschenden Rechtsprechung, dass die Ablehnung aller an einer Entscheidung beteiligten Richter zulässig sein kann, wenn die geltend gemachten Befangenheitsgründe aus der Spruchtätigkeit selbst hergeleitet werden und sich folglich notwendig gegen den gesamten Spruchkörper richten (müssen) (vgl. BVerfG, Beschl.v. 5.5.2021 - 1 BvR 526/19 - juris; BVerwG, Urt. v. 5.12.1975 - m VI C 129.74 - BVerwGE 50, 36-39; Beschl. v. 8.3.2006 - 3 B 182/05 - juris; BFH, Beschl. v. 16.4.1993 - I B 155/92 - juris; BGH, Beschl. v. 12.10.2011 - V ZR 8/10 - juris; vgl. auch Vollkommer in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 44, Rdn. 2).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvR 793/19

    Ablehnung von Anträgen auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und auf Beiordnung

  • BVerwG, 08.03.2006 - 3 B 182.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an ein

  • BVerfG, 25.09.2018 - 2 BvR 1731/18

    Nichtannahmebeschluss: Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG)

  • VerfGH Saarland, 19.04.2016 - Lv 12/14
  • BFH, 16.04.1993 - I B 155/92

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • BVerfG, 30.08.2017 - 1 BvR 776/14

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Begründung der Rüge

  • VerfGH Saarland, 14.09.2015 - Lv 5/15
  • VerfGH Saarland, 28.08.2020 - Lv 15/20

    Coronakrise: Vorschriften zur Kontaktnachverfolgung erfordern

  • BVerfG, 04.05.2011 - 1 BvR 1502/08

    Gesetzesunmittelbare Verfassungsbeschwerden gegen Novellierung des

  • BVerfG, 08.12.2017 - 2 BvR 2019/17

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichend substantiierte Beschwerdebegründung (§§ 23

  • BVerfG, 20.01.2022 - 2 BvR 2467/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen betreffend die Festsetzung

  • BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 732/11

    Unzureichende Substantiierung einer Urteilsverfassungsbeschwerde

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